Autohaus Rinnetal
Gut informiert in die Elektromobilität starten
Die neue E-Auto-Förderung soll Privatpersonen beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität unterstützen. Gefördert werden Kauf und Leasing bestimmter neu zugelassener Elektrofahrzeuge.
E-Mobilität im Autohaus Rinnetal
Ob vollelektrisches Fahrzeug, Plug-in-Hybrid oder Leasing: Wir unterstützen Sie dabei, die wichtigsten Voraussetzungen zu verstehen und ein passendes Fahrzeug für Ihren Alltag zu finden.
Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen und ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Förderfähig sind voraussichtlich:
- rein batterieelektrische Neufahrzeuge
- Elektrofahrzeuge mit Range-Extender
- förderfähige Plug-in-Hybride
- Brennstoffzellenfahrzeuge mit vergleichbaren Fördersätzen
Wichtig:
- Das Fahrzeug muss erstmals im Inland zugelassen werden
- Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung
- Förderfähig sind Fahrzeuge mit Neuzulassung nach dem 01. Januar 2026
Die Förderung ist sozial gestaffelt und richtet sich unter anderem nach Einkommen und Familiengröße.
Basisförderung:
- 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge
- 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range-Extender
Zusätzliche Förderung:
- 500 Euro zusätzlich pro Kind
- maximal 1.000 Euro Kinderbonus
- zusätzliche soziale Staffelung bei geringerem Haushaltseinkommen
- bis zu 6.000 Euro Förderung möglich
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.
Einkommensgrenzen:
- bis 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
- plus 5.000 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder
- maximal 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern
Nachweis:
- Grundlage sind in der Regel aktuelle Einkommensteuerbescheide
- bei Paaren wird das Einkommen des Haushalts berücksichtigt
- Details werden in der Förderrichtlinie festgelegt
Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden.
Das ist wichtig:
- Förderfähig sind Neuzulassungen nach dem 01. Januar 2026
- Der Antrag erfolgt nach Zulassung des Fahrzeugs
- Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach Zulassung erfolgen
- Auch Leasing kann gefördert werden
Mindesthaltedauer:
- 36 Monate ab Erstzulassung
- gilt für Kauf und Leasing
- das Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen sein
Für die Antragstellung sind voraussichtlich verschiedene Nachweise erforderlich.
Derzeit absehbare Unterlagen:
- die zwei letzten aktuellen Einkommensteuerbescheide
- gegebenenfalls Steuerbescheide der Partnerin oder des Partners im Haushalt
- Kindergeldnachweis bei förderrelevanten Kindern
- bei Plug-in-Hybriden: EU-Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs
Für die Online-Antragstellung:
- Identifizierung über BundID
- ELSTER-Zertifikat oder aktivierter Online-Personalausweis empfohlen
Warum E-Mobilität bei Autohaus Rinnetal?
Elektromobilität bietet lokal emissionsfreies Fahren, niedrigere Energiekosten im Alltag und moderne Fahrzeugtechnik für eine zukunftsorientierte Mobilität.
Im Autohaus Rinnetal beraten wir Sie zu passenden E-Fahrzeugen, Leasingmöglichkeiten und den wichtigsten Voraussetzungen rund um die neue E-Auto-Förderung.
So erhalten Sie eine verständliche Orientierung, bevor Sie sich für Ihr nächstes Fahrzeug entscheiden.
E-MOBILITÄT ENTDECKEN
GUT INFORMIERT.
Sie möchten wissen, welches Elektrofahrzeug zu Ihrem Alltag passt oder welche Fördervoraussetzungen für Sie relevant sein könnten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Alle Angebote nur solange der Vorrat reicht, zwischenzeitlicher Abverkauf vorbehalten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Pkw können dem Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch, die offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen und den offiziellen Stromverbrauch neuer Pkw entnommen werden. Dieser ist an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unentgeltlich erhältlich, sowie unter www.dat.de.
DAT Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen: Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren [VO (EG) 715/2007 und VO (EG) 692/2008 in der jeweils geltenden Fassung] ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der bei uns oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – Pkw-EnVKV.
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