Werte Kundschaft
Ab sofort gilt bei uns im Autohaus
2G – Regelung für den Fahrzeughandel
Wir sind angehalten, diese Regelmaßnahmen einzuhalten und müssen Sie daraufhin befragen bzw. darauf hinweisen.
Fahrzeughandel – 2G-Regelung – vor Betreten des Autohauses
- Genesen – Vorzeigen des gültigen Nachweises inkl. Personalausweis
- Geimpft – Vorzeigen gültiger Impfausweis inkl. Personalausweis
Außerhalb geschlossener Räume (z.B. Gebrauchtwagenplatz) gilt für den Fahrzeughandel keine Beschränkung, allerdings muss hier für den Fall, dass eine Kaufvertragsunterzeichnung erfolgt, für die Verkaufsräume die 2G-Beschränkung beachtet werden oder ggf. Mitgabe und Versand der Vertragsdokumente mit dem Kunden vereinbart werden.
Bei Probefahrten ist die 2G-Beschränkung für die Fälle zu beachten, wenn die Vereinbarung und Schlüsselübergabe mit dem Kunden in den Geschäftsräumen erfolgt und/oder wenn ein Verkäufer den Kunden bei der Probefahrt begleitet.
Zu beachten ist außerdem, dass Im Fall der 2G-Zugangsbeschränkung Arbeitgeber, Beschäftigte oder sonstige tätige oder beauftragte Personen, die keine geimpften Personen oder genesenen Personen sind, eine qualifizierte Gesichtsmaske zu verwenden haben.
Unter Einhaltung oben genannter Punkte sind wir gerne für Sie da!
Bitte vereinbaren Sie einen Termin (Verkauf Neuwagen /Gebrauchtwagen)
Telefon: 03672 34840
E-Mail: info@rinnetal.com
Service / Werkstatt / Teileverkauf –
unterfällt keiner Zugangsbeschränkung
Die Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten
- Qualifizierte Gesichtsmaske tragen
- Hände desinfizieren
- Abstand von 2 m einhalten
Bitte tragen Sie beim Betreten unseres Autohauses immer eine Maske!
Entfernen Sie bitte benutze Masken aus Ihrem Fahrzeug, wenn Sie Dieses bei uns in die Werkstatt abgeben!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!!!